ÖFB GAB EMPFEHLUNGEN FÜR AMATEURSPORT BEKANNT

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Updated: Mai 12, 2020

Der ÖFB hat seine elf Handlungsempfehlungen am Dienstagnachmittag veröffentlicht. Sie sollen die Vereine bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unterstützen.

Am Donnerstag wird die von vielen Kickern schon sehnlich erwartete Verordnung zur Öffnung der Sportstätten veröffentlicht werden. Bereits vorab hat der Österreichische Fußballbund seine (ergänzenden) Empfehlungen für den Trainingsbetrieb publiziert. Dabei stehe die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf unseren Fußballplätzen an oberster Stelle, schrieb der Verband. Weitere Schritte bis hin zum „normalen Trainings- und Spielbetrieb“ könnten in den nächsten Wochen folgen.

Die Grundregeln sind bekannt und vielen Kickern in den letzten Wochen wohl schon in Fleisch und Blut übergegangen: Abstand halten (zwei Meter vom Mitspieler/Trainer usw.), Hygiene und Rücksichtnahme auf die Kollegen.

UMKLEIDEKABINEN NICHT VERWENDEN

Neben dem Mindestabstand von zwei Metern, regelmäßigem Händewaschen und einem vorab erfolgten Erfragen des Gesundheitszustands dürfen die Umkleidekabinen aktuell nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spielerinnen oder Spieler bereits im Traingsoutfit zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen, schrieb der ÖFB.

Die Körperpflege soll also zu Hause erfolgen. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.

TRAINING NUR AUF FREIWILLIGER BASIS

„Menschenansammlungen“ möchte man zum gegenwärtigen Zeitpunkt vermeiden. Zuschauer sind beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inklusive U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

Das Training ab dem 15. Mai kann für alle Akteure „natürlich nur auf Freiwilligkeit, eigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren“, hieß es.

Im Training soll der Mindestabstand von zwei Metern immer eingehalten werden, Das gilt auch bei Besprechungen.

Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden. Bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. Bis auf Weiteres sind Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.

Die Trainer sollen über die Handlungsempfehlungen aufklären. Alle Beteiligten sollen ihren Part dazu beitragen, dass das kontaktlose Training klappt.

WELCHE TRAININGSFORMEN STEHEN ZUR VERFÜGUNG?

Auch ohne „Infight“ lässt sich vieles erarbeiten. Zur „Inspiration“ hat der ÖFB Trainingsvorschläge für den Nachwuchs wie auch für den Kampfmannschaftsbereich erarbeiten – die gibt’s, ebenso wie die Handlungsempfehlungen, auf der Website des Verbandes zum Download. https://www.oefb.at/oefb/News/Kleingruppentraining-fuer-alle-Vereine-moeglich-11-Handlungsempfehlungen